CertiLingua

AGC – Pilotschule für CertiLingua

Das Konzept basiert auf den nationalen Reifeprüfungen und ihrer europaweiten Anerkennung durch die Europäische Konvention Nr. 15 über die Gleichwertigkeit der Reifezeugnisse vom 11. Dezember 19532. Die Zulassung zum Studium in einem Gastland wird zusätzlich zu der anerkannten Reifeprüfung an ausreichende Sprachkenntnisse gebunden. Das Exzellenzlabel CERTILINGUA für mehrsprachige, europäische und internationale Kompetenzen zertifiziert als Additum zum nationalen Reifezeugnis, dass die Absolventin oder der Absolvent besondere Kompetenzen für eine Fortsetzung des Bildungsweges im internationalen Kontext erworben hat.
Folgende Elemente werden von der länderoffenen Arbeitsgruppe für die Ausgestaltung dieses Labels empfohlen:

  • Die Kandidatinnen und Kandidaten beherrschen neben der Mutter-/Erstsprache mindestens zwei Fremdsprachen schriftlich und mündlich auf dem Kompetenzniveau B2 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (mehrsprachige Kompetenzen);
    und
  • Sie haben mindestens eine dieser Sprachen als Lern- und Arbeitssprache in einem oder mehreren Sachfächern über einen längeren Zeitraum oder in mehreren Modulen erfolgreich genutzt und verfügen über eine tragfähige Basis, um mit dieser Sprache oder diesen Sprachen den eigenen (Aus-)Bildungsweg in internationalen Zusammenhängen fortsetzen zu können (bilinguale Kompetenzen, CLIL, EMILE).
    und
  • Die Kandidatinnen und Kandidaten haben erfolgreich curriculare und additive Bildungsangebote zur europäischen und internationalen Dimension genutzt und das Kompetenzniveau 4 des Referenzrahmens zur Europakompetenz ELOS (Common Framework for Europe Competence)3 erreicht. Interkulturelle Handlungsfähigkeit haben sie durch die Teilnahme an einem europäischen / internationalen Kooperationsprojekt nachgewiesen. Sie werden damit Anforderungen internationaler Hochschulen und Unternehmen in besonderem Maße gerecht.

Varianten zu den genannten Vorgaben (z.B. Berücksichtigung alter Sprachen, abgestufte Kompetenzprofile für weitere Sprachen) sind möglich.

  • Das Exzellenzlabel CERTILINGUA für mehrsprachige, europäische und internationale Kompetenzen wird von Schulen/ Bildungseinrichtungen vergeben, die durch die oberste Schulaufsicht auf nationaler bzw. Länderebene formal akkreditiert sind. Voraussetzungen für die Akkreditierung sind der Nachweis von Bildungsangeboten, die für das Qualitätslabel vorausgesetzt werden sowie von Zielvereinbarungen bezüglich der Qualität dieser Angebote bzw. der zu erbringenden Schülerleistungen.
  • Die akkreditierte Schule spricht einem Absolventen oder einer Absolventin dann den Qualitätsvermerk zu, wenn er oder sie die entsprechenden Bildungsangebote erfolgreich absolviert und die erforderlichen Nachweise vorgelegt hat. Voraussetzung ist eine Dokumentation der Leistungen auf dem Abiturzeugnis. Kriterien für das dokumentierte europäische/internationale Projekt werden in Kooperation der internationalen Partner entwickelt.

    2 Der Konvention sind bisher 36 Staaten beigetreten, darunter auch Staaten, die nicht Mitglieder des Europarates sind, beispielsweise Neuseeland.
    3Elos Europe competence framwork (Entwurf des Elos Scientific Committee),
    vgl. http://www.certilingua.net

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