Nach drei Jahren Hebräisch-Unterricht, zum Beispiel in der Arbeitsgemeinschaft „Altes Hebräisch“ am Georgius-Agricola-Gymnasium (dienstags von 16.30 Uhr bis 18.00 Uhr), kann man als Schülerin und Schüler in Sachsen das Hebraicum, eine Abiturergänzungsprüfung wie das Latinum, ablegen. Dies kann im Rahmen des Abiturs geschehen oder, wenn drei Jahre Unterricht schon vorher absolviert wurden, am Ende eines jeden Schuljahrs (wer das Hebraicum vor dem Abitur ablegt, bekommt es mit dem Abitur bescheinigt). Die Bedingungen am Gymnasium sind identisch mit denen an Universitäten. Das Hebraicum vom Gymnasium wird dort uneingeschränkt (z.B. in theologischen und altertumswissenschaftlichen Studiengängen) anerkannt. 
In einem ersten schriftlichen Teil ist ein Text aus dem hebräischen Teil der Bibel zu übersetzen. Für die etwa 150 Wörter stehen 180 Minuten und ein Wörterbuch zur Verfügung. Wird der erste Teil bestanden, folgt nach einigen Wochen eine mündliche Prüfung. In dieser ist ebenfalls ein (wesentlich kürzerer) biblischer Erzähltext vorzulesen und zu übersetzen. Anschließend sind einige Fragen zu diesem Text, zur hebräischen Grammatik und zum Kontext der biblisch-hebräischen Texte zu beantworten.
Ausführliche Informationen dazu unter https://althebräisch.de/kurse.htm oder beim Leiter der schulübergreifenden Arbeitsgemeinschaft „Altes Hebräisch“ am Georgius-Agricola-Gymnasium Chemnitz,

Daniel J. Naumann, unter

daniel.naumann@phil.tu-chemnitz.de

Dort kann man sich auch für diese Arbeitsgemeinschaft anmelden.